Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche Anpassungen der Wohnung, die die Pflege zu Hause ermöglichen oder erleichtern. Die Pflegekasse kann sie mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme bezuschussen. Das gilt bei Pflegegrad 1 bis 5 für Umbauten wie eine bodengleiche Dusche, breitere Türen oder eine Rampe. Der Zuschuss ist keine Pauschale. Die Kasse prüft den Einzelfall und zahlt höchstens die tatsächlichen Kosten bis zu diesem Betrag. Hier steht, wie der Antrag abläuft und woran er häufig scheitert.

Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI. Stand der Angaben: Oktober 2026.

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?

Anspruch auf eine Prüfung hat, wer einen Pflegegrad von 1 bis 5 hat und zu Hause lebt. Ohne Pflegegrad gibt es den Zuschuss nicht. Wer noch keinen hat, beantragt zuerst die Einstufung bei der Pflegekasse. Der Medizinische Dienst begutachtet dann auch die Wohnsituation.

Die Pflegekasse zahlt nach dem Gesetzestext nur, wenn der Umbau „im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert“ oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederherstellt. Das Gesetz formuliert die Leistung als Kann-Regelung. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht also nicht automatisch. Wichtig ist deshalb, im Antrag zu begründen, warum die Maßnahme nötig ist. Ein Beispiel dazu steht in Schritt 1 des Antrags.

Die Maßnahme muss nicht dem pflegebedürftigen Menschen selbst dienen. Auch wenn die Maßnahme Pflegepersonen entlastet, kann sie förderfähig sein.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Der Zuschuss deckt höchstens die Kosten, die tatsächlich entstehen. Kostet der Umbau weniger, zahlt die Kasse weniger.

  • Mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung: Bis zu 4.180 Euro je Person, insgesamt höchstens 16.720 Euro je Maßnahme. Bei mehr als vier Anspruchsberechtigten, zum Beispiel in einer Wohngruppe, wird der Betrag anteilig aufgeteilt.
  • Erneuter Zuschuss: Ändert sich die Pflegesituation so, dass weitere Umbauten nötig werden, kann die Kasse noch einmal zahlen. Das kann etwa der Fall sein, wenn jemand nach einem Sturz dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen ist und das Bad breiter werden muss.
  • Was als „eine Maßnahme“ zählt: Zusammenhängende Arbeiten für ein Ziel werden von Kassen häufig als eine Maßnahme gewertet, zum Beispiel alle Arbeiten für ein pflegegerechtes Bad. Wie Ihre Kasse das handhabt, fragen Sie vor dem Antrag nach.

Die 4.180 Euro reichen bei größeren Umbauten oft nicht für die gesamten Kosten. Planen Sie den Rest als Eigenanteil ein und klären Sie vorab, wie Sie ihn tragen.

Was wird gefördert und was nicht?

Das Bundesgesundheitsministerium nennt als Beispiele:

  • Umbauten mit Eingriff in die Bausubstanz, etwa breitere Türen, fest installierte Rampen, Treppenlifte und ein pflegegerechtes Bad
  • Ein- und Umbau von Mobiliar, das individuell angefertigt oder angepasst werden muss
  • Fest eingebaute technische Hilfen

In der Praxis laufen darunter häufig die bodengleiche Dusche statt der Wanne, fest montierte Haltegriffe, ein höhengerechtes WC, das Entfernen von Türschwellen und der Umbau der Wohnungseingangsstufe. Ob eine bestimmte Arbeit anerkannt wird, entscheidet die Kasse. Fragen Sie im Zweifel vorher nach.

Fest montierter Haltegriff an einer gefliesten Badezimmerwand

Nicht über diesen Zuschuss laufen in der Regel:

  • Hilfsmittel, die Sie tragen oder bewegen können, etwa Rollator, Duschhocker oder Toilettensitzerhöhung. Dafür sind die Pflegehilfsmittel oder die Krankenkasse zuständig.
  • Ohnehin geplante Renovierungen und Verbesserungen, die nur den Komfort erhöhen.

Antrag Schritt für Schritt: Die Reihenfolge entscheidet

Der häufigste Fehler ist, dass schon gebaut wird, bevor die Kasse zugestimmt hat. Dann lehnt sie meist ab. So gehen Sie vor:

  1. Bedarf klären. Was kann die pflegebedürftige Person im Alltag nicht mehr sicher tun? Beispiel: Die Person kommt nicht mehr sicher in die Badewanne und braucht beim Duschen die Hilfe einer zweiten Person. Je genauer der Bedarf beschrieben ist, desto besser lässt sich die Maßnahme begründen.
  2. Beratung nutzen. Die StädteRegion Aachen bietet Wohnberatung an, die laut Pflegewegweiser NRW kostenlos ist (siehe unten). Sie kommt auf Wunsch auch zu Ihnen nach Hause und sagt, was sinnvoll und förderfähig ist.
  3. Kostenvoranschlag einholen. Die Kasse braucht eine nachvollziehbare Kostenaufstellung. Lassen Sie sich die Arbeiten einzeln aufführen. Manche Kassen verlangen mehrere Kostenvoranschläge. Fragen Sie vorab nach.
  4. Antrag bei der Pflegekasse stellen. Er geht an Ihre Pflegekasse, die zu Ihrer Krankenkasse gehört. Der Antrag kann formlos sein. Beschreiben Sie die Maßnahme, den Grund und legen Sie Kostenvoranschlag und Fotos bei.
  5. Auf den Bescheid warten. Das Bundesgesundheitsministerium nennt eine Bearbeitungsfrist von drei Wochen, bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes fünf Wochen. Meldet sich die Kasse in dieser Zeit weder mit einem Bescheid noch mit einer begründeten Fristverlängerung, gilt die Leistung nach Angaben des Ministeriums als genehmigt. Beginnen Sie trotzdem erst nach schriftlicher Zusage, damit Ihre Ansprüche gesichert sind.
  6. Umbau ausführen lassen, Rechnung einreichen. Die Kasse erstattet gegen Rechnung, teilweise auch direkt an den Betrieb. Das klären Sie im Bescheid.
  7. Bei Ablehnung: Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Fordern Sie eine schriftliche Begründung an. Oft lässt sich ein Antrag nachbessern, wenn der Bedarf genauer beschrieben wird.

Was gilt für Mieter?

Auch in einer Mietwohnung ist der Zuschuss möglich. Zusätzlich brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters. Nach § 554 BGB haben Mieter einen Anspruch darauf, wenn der Umbau dem Gebrauch der Wohnung durch Menschen mit Behinderung dient und dem Vermieter nicht unzumutbar ist. Ein Pflegegrad ersetzt nicht automatisch den Nachweis einer Behinderung. Klären Sie das im Zweifel mit dem Mieterverein.

Was daraus folgt:

  • Holen Sie die Zustimmung schriftlich und vor Beginn der Arbeiten ein. Ein ärztliches Attest oder der Pflegegrad-Bescheid unterstützt Ihre Begründung.
  • Der Vermieter muss den Umbau nicht bezahlen. Die Kosten tragen Sie, abzüglich des Zuschusses.
  • Der Vermieter kann eine angemessene Sicherheit für den Rückbau verlangen (§ 554 BGB). Ob der Umbau beim Auszug zurückgebaut werden muss, vereinbaren Sie am besten vorab schriftlich.
  • Im Streitfall hilft der Mieterverein oder eine Fachanwältin. Wir geben hier keine Rechtsberatung.

Welche anderen Förderungen gibt es?

  • KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (Programm 159): zinsgünstige Kredite bis 50.000 Euro für Eigentümer und Mieter, unabhängig vom Alter. Der Kredit hilft beim Eigenanteil.
  • KfW-Zuschuss „Barrierereduzierung“ (455-B): Stand 31. Juli 2026: Antragsstopp, die Bundesmittel für 2026 sind ausgeschöpft. Eine Wiederaufnahme hängt von neuen Bundesmitteln ab und ist nicht zugesagt. Aktuelles steht auf kfw.de/455-B.
  • Steuer: Für Handwerkerleistungen können 20 Prozent der Arbeitskosten (ohne Material) von der Steuer abgezogen werden, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a EStG). Das gilt nur für den Teil, den Sie selbst bezahlen, nicht für den Zuschuss. Voraussetzung sind eine Rechnung und Überweisung. Barzahlung zählt nicht. Welche weiteren Steuervorteile in Ihrem Fall gelten, klärt Ihre Steuerberatung.

Die Förderlandschaft ändert sich. Prüfen Sie vor dem Antrag die aktuellen Bedingungen bei der jeweiligen Stelle.

Wo bekomme ich in Aachen Beratung?

Die Beratungsstelle für Wohnraumanpassung der StädteRegion Aachen sitzt in der Zollernstraße 10, 52070 Aachen. Die Beratung ist laut Pflegewegweiser NRW kostenlos, ein Termin ist nötig, und die Beraterinnen kommen auch zu Ihnen nach Hause. Erreichbar sind sie laut Pflegewegweiser NRW per E-Mail unter wohnberatung@staedteregion-aachen.de. Telefonnummern wechseln, prüfen Sie sie auf der Website der StädteRegion.

Daneben gibt es den Pflegestützpunkt der StädteRegion und Pflegestützpunkte der Kassen. Sie helfen bei Pflegegrad, Antrag und Leistungen insgesamt.

Wenn der Umbau nicht reicht

Manchmal lässt sich eine Wohnung nicht sinnvoll anpassen: Die Treppe ist zu schmal für einen Lift, im Haus gibt es keinen Aufzug, das Bad ist zu klein. Dann kann auch ein Umzug in eine geeignetere Wohnung gefördert werden. Das ist eine Einzelfallentscheidung der Kasse. Die Kasse prüft, ob sich die Wohnung anpassen lässt und ob das sinnvoll ist. Auch hier gilt: erst beantragen, dann umziehen. Mehr dazu auf der Seite Umzug in Aachen.

Was Transivo für den Antrag und den Umbau leistet

Für den Antrag erstellen wir nach Fotos oder einer Besichtigung einen Kostenvoranschlag, in dem die Arbeiten einzeln aufgeführt sind. Den Antrag selbst stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Haltegriffe, Duschsitze, Möbelmontage und Ähnliches setzen wir selbst um. Elektro, Gas, Sanitär, Fliesen und Treppenlifte führen unsere Kooperationsbetriebe aus Aachen und der StädteRegion aus. Sie haben einen Ansprechpartner für Terminabsprache und Abnahme.

Besichtigung und Kostenvoranschlag sind kostenpflichtig. Die Höhe nennen wir Ihnen vorab, Preise gern auf Anfrage. Über die Bewilligung entscheidet allein Ihre Pflegekasse. Sie erreichen uns Mo–Fr 8–18 Uhr unter 0241 9570 4337. Mehr zum Ablauf finden Sie auf der Seite Barrierefrei wohnen in Aachen.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium: Zuschüsse zur Wohnungsanpassung, § 40 SGB XI, KfW-Meldung vom 31.07.2026, Pflegewegweiser NRW: Wohnraumanpassung StädteRegion Aachen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse für den Umbau?

Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, höchstens in Höhe der tatsächlichen Kosten. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, sind es bis zu 4.180 Euro je Person und insgesamt höchstens 16.720 Euro je Maßnahme.

Muss ich den Antrag vor dem Umbau stellen?

Ja. Die Pflegekasse muss der Maßnahme zustimmen, bevor die Arbeiten beginnen. Wer vorher baut, bekommt in der Regel nichts erstattet.

Brauche ich für den Zuschuss einen Pflegegrad?

Ja. Der Zuschuss steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. Wer noch keinen Pflegegrad hat, beantragt zuerst die Einstufung bei der Pflegekasse.

Kann ich den Zuschuss mehrmals bekommen?

Ja, wenn sich die Pflegesituation so verändert, dass weitere Maßnahmen nötig werden. Ein Beispiel: Jemand ist nach einem Sturz dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen, sodass ein breiteres Bad nötig wird. Die Kasse entscheidet im Einzelfall.

Zahlt die Pflegekasse den Umbau in einer Mietwohnung?

Ja, der Zuschuss ist auch für Mieter möglich. Zusätzlich brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters. Dient der Umbau einem Menschen mit Behinderung, haben Sie darauf nach § 554 BGB grundsätzlich einen Anspruch, sofern er dem Vermieter zumutbar ist. Die Restkosten trägt der Mieter.

Wie lange braucht die Pflegekasse für die Entscheidung?

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums drei Wochen, bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes fünf Wochen. Beginnen Sie mit den Arbeiten erst, wenn die Zusage schriftlich vorliegt.

Wo bekomme ich in Aachen Beratung zum barrierefreien Umbau?

Bei der Beratungsstelle für Wohnraumanpassung der StädteRegion Aachen, Zollernstraße 10 in 52070 Aachen. Die Beratung der StädteRegion ist laut Pflegewegweiser NRW kostenlos, ein Termin ist nötig, Hausbesuche sind möglich.

Gilt der Zuschuss auch bei Pflegegrad 1?

Ja. Der Zuschuss steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu.

Was passiert, wenn ich schon gebaut habe, bevor der Antrag gestellt war?

Dann lehnt die Pflegekasse den Antrag in der Regel ab, weil die Maßnahme schon begonnen hat. Sprechen Sie vor Auftragsvergabe mit der Kasse und stellen Sie den Antrag, bevor Arbeiten beginnen.

Wie lange kann ich gegen eine Ablehnung Widerspruch einlegen?

Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids. Fordern Sie eine schriftliche Begründung an und beschreiben Sie den Bedarf genauer.

Unverbindlich anfragen

Haben Sie Fragen oder möchten Sie ein Angebot für Ihren Auftrag? Schicken Sie uns gern ein paar Fotos. Wir melden uns spätestens am nächsten Werktag. Telefonisch erreichen Sie uns Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr, unter 0241 9570 4337.

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