Ein Umzug besteht aus vielen kleinen Aufgaben mit festen Fristen. Wer sie in der richtigen Reihenfolge erledigt, vermeidet doppelte Wege und Kosten. Diese zehn Punkte gelten für Umzüge in Aachen und der StädteRegion. Am Ende finden Sie einen Zeitplan und Hinweise zum Umzugstag.
1. Früh planen: Mindestens 6 bis 8 Wochen vor dem Termin
Legen Sie den Umzugstermin fest, sobald Sie den neuen Mietvertrag haben. Fragen Sie Umzugsunternehmen 6 bis 8 Wochen vorher an. Zum Monatsende und im Sommer sind gute Teams schnell ausgebucht. Klären Sie außerdem, ob der Einzug und der Auszug am selben Tag stattfinden oder ob Sie ein bis zwei Tage Puffer haben.
Für die frühe Planungsphase:
- Neuen Mietvertrag oder Kaufvertrag prüfen
- Alte Wohnung fristgerecht kündigen (siehe Tipp 2)
- Umzugsunternehmen anfragen und vergleichen
- Urlaub für den Umzugstag beim Arbeitgeber beantragen. Einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub gibt es nur in Ausnahmefällen, oft regeln Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag etwas.
2. Kündigung der alten Wohnung: Die Frist richtig rechnen
Mieter kündigen in der Regel mit drei Monaten Frist (§ 573c BGB). Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen. Dann endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats. Geht sie am vierten Werktag ein, verschiebt sich das Ende um einen Monat. Kündigen Sie schriftlich und mit Unterschrift. Prüfen Sie im Mietvertrag, ob andere Fristen vereinbart sind.
Klären Sie gleichzeitig, ob die Wohnung renoviert zurückgegeben werden muss. Die Wirksamkeit von Renovierungsklauseln ist rechtlich oft strittig. Im Zweifel hilft der Mieterverein.
3. Halteverbotszone in Aachen rechtzeitig beantragen
Ein Umzugswagen braucht direkt vor dem Haus Platz. Ein Halteverbot für den Umzug beantragen Sie bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Aachen. Der Antrag nennt:
- die Adresse und den Straßenabschnitt
- Datum und Uhrzeit
- die benötigte Länge, die sich nach dem Fahrzeug richtet
Fristen und Gebühren legt die Stadt fest. Die Angaben dazu unterscheiden sich von Kommune zu Kommune, und die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern. Fragen Sie deshalb die aktuelle Frist bei der Stadt Aachen ab und stellen Sie den Antrag früh. Ziehen Sie in eine andere Stadt, brauchen Sie für die neue Adresse einen zweiten Antrag bei der dortigen Behörde.
Das Aufstellen der Schilder übernimmt je nach Stadt ein beauftragter Betrieb oder Sie selbst. Auch das klärt die Behörde. Viele Umzugsunternehmen übernehmen den Antrag. Fragen Sie danach.
4. Richtig verpacken: Kartons und Packmaterial
Verwenden Sie stabile, doppelwellige Umzugskartons. Packen Sie schwere Kartons nie über 15 bis 20 kg. Bücher und Akten gehören in kleine Kartons, Kleidung und Bettwäsche in große.
Tipps zum Packen:
- Hohlräume mit Papier oder Luftpolsterfolie füllen
- Jeden Karton auf zwei Seiten beschriften (Inhalt und Zielraum)
- Elektronik in Originalverpackung oder mit Polsterung transportieren
- Zuerst packen, was Sie selten brauchen, zuletzt die Küche und das Bad
- Einen „Erste-Nacht-Karton“ mit Bettwäsche, Handtüchern, Wasserkocher, Ladegeräten und Medikamenten griffbereit halten
5. Möbel für die Demontage vorbereiten
Große Möbel müssen oft zerlegt werden. Bewahren Sie Schrauben und Kleinteile in beschrifteten Beuteln auf und kleben Sie diese am Möbelstück fest. Fotografieren Sie komplizierte Aufbauten vorher. Messen Sie auch Türen und Treppenhaus der neuen Wohnung aus, bevor Sie Möbel einplanen. Was nicht durch die Tür passt, bleibt zu Hause.
Transivo übernimmt auf Wunsch Möbeldemontage und -montage. Sprechen Sie uns darauf an.
6. Wertgegenstände und Unterlagen selbst transportieren
Dokumente, Schmuck, Bargeld und Datenträger gehören nicht in den Umzugswagen. Nehmen Sie sie selbst mit, ebenso Mietverträge, Übergabeprotokoll und Zählerfotos. Erstellen Sie vorher eine Liste der wichtigsten Wertsachen.
7. Strom, Gas, Wasser und Internet ummelden
Informieren Sie Ihre Versorger rechtzeitig über den Umzug. Bei Internet und Telefon rechnen Sie mit 4 bis 6 Wochen Vorlauf, weil Technikertermine oft knapp sind. Halten Sie an beiden Wohnungen die Zählerstände mit Foto und Datum fest. Das schützt bei späteren Streitigkeiten über Abrechnungen.
Denken Sie auch an:
- Hausratversicherung: Neue Wohnfläche und Adresse melden. Prüfen Sie, ob der Schutz am Umzugstag in beiden Wohnungen gilt.
- Rundfunkbeitrag: Adressänderung mitteilen.
- Bank, Versicherungen, Arbeitgeber, Krankenkasse: neue Adresse mitteilen.
8. Ummeldung beim Einwohnermeldeamt: Frist zwei Wochen
Nach dem Einzug müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen ummelden (§ 17 Bundesmeldegesetz). Sie brauchen Ihren Ausweis oder Pass und die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters. Der Vermieter muss sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ausstellen (§ 19 BMG). Der Mietvertrag ersetzt sie nicht. In Aachen ist der Bürgerservice der Stadt zuständig. Termine und aktuelle Öffnungszeiten finden Sie auf aachen.de. Prüfen Sie dort auch, ob die Ummeldung online möglich ist.
Außerdem zu erledigen:
- Kfz-Zulassungsstelle: Adresse in den Fahrzeugpapieren ändern lassen. Bei einem Umzug innerhalb der Stadt reicht oft die Adressänderung.
- Finanzamt: Die Meldebehörde übermittelt die Adresse in der Regel automatisch, Selbstständige sollten es prüfen.
9. Nachsendeauftrag einrichten
Richten Sie bei der Deutschen Post spätestens zwei Wochen vor dem Umzug einen Nachsendeauftrag ein. So gehen Briefe nicht verloren, während Sie alle Adressen aktualisieren. Prüfen Sie auf der Post-Seite die aktuelle Laufzeit und die Gebühr.
10. Wohnungsübergabe dokumentieren
Erstellen Sie bei der Übergabe der alten Wohnung ein schriftliches Übergabeprotokoll mit Fotos. Notieren Sie Mängel, Zählerstände und die Zahl der übergebenen Schlüssel. Lassen Sie das Protokoll von beiden Seiten unterschreiben. Dasselbe gilt beim Einzug: Halten Sie den Zustand der neuen Wohnung fest, bevor Sie Möbel hineinstellen. So lassen sich unberechtigte Forderungen später abwehren.
Zeitplan: Was wann erledigt sein sollte
| Zeitpunkt | Aufgabe |
|---|---|
| 12–8 Wochen vorher | Alte Wohnung kündigen, Umzugsunternehmen anfragen |
| 8–6 Wochen vorher | Umzugsunternehmen beauftragen, Halteverbot beantragen, Internet ummelden |
| 4 Wochen vorher | Packmaterial besorgen, Aussortieren, Versorger informieren |
| 2 Wochen vorher | Nachsendeauftrag einrichten, Packen beginnen, Verträge und Versicherungen ummelden |
| 1 Woche vorher | Möbel zerlegen, Zählerstände fotografieren, Erste-Nacht-Karton packen |
| Umzugstag | Übergabeprotokoll, Schlüssel, Wertsachen selbst transportieren |
| Bis 2 Wochen nach Einzug | Ummeldung beim Bürgerservice, Wohnungsgeberbestätigung vorlegen |
Der Umzugstag
- Stellen Sie sicher, dass alle Zugänge frei sind. Parkplätze, Aufzug und Treppenhaus sollten am Vortag geklärt sein.
- Legen Sie vorab fest, wer die Kartons nach Zimmern einweist.
- Halten Sie Getränke und Verpflegung für die Helfer bereit.
- Gehen Sie am Ende durch alle Räume, Keller und Dachboden. Prüfen Sie Schubladen, Schränke und Steckdosen.
- Machen Sie Fotos vom Zustand der leeren Wohnung.
Umzugskosten: Was Sie von der Steuer absetzen können
Bei einem privaten Umzug können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten der Umzugsfirma als haushaltsnahe Dienstleistung abziehen, höchstens 4.000 Euro im Jahr (§ 35a EStG). Das gilt nicht für Materialkosten. Die Rechnung muss die Arbeitskosten getrennt ausweisen, und die Zahlung muss unbar erfolgen.
Bei einem beruflich veranlassten Umzug, etwa wegen eines neuen Arbeitsplatzes oder einer deutlich kürzeren Fahrtzeit, können die Kosten als Werbungskosten gelten. Erstattungen des Arbeitgebers werden angerechnet. Die konkreten Beträge klärt Ihre Steuerberatung oder das Finanzamt.
Umzug aus gesundheitlichen Gründen
Wer pflegebedürftig ist und in eine geeignetere Wohnung zieht, kann in manchen Fällen einen Zuschuss der Pflegekasse erhalten. Das ist eine Einzelfallentscheidung, und der Antrag muss vor dem Umzug gestellt werden. Mehr dazu und zu Zuschüssen für Umbauten lesen Sie im Artikel Zuschuss der Pflegekasse für den Umbau.
Mit Transivo umziehen
Transivo kümmert sich um Transport, Möbelmontage und auf Wunsch um das Ein- und Auspacken. Auch beim Umzug ins Heim oder in eine betreute Wohnung unterstützen wir Sie, auf Wunsch mit den Unterlagen für die Pflegekasse. Bleibt in der alten Wohnung etwas zurück, übernehmen wir die Entrümpelung.
Schicken Sie uns gern ein paar Fotos der Räume, oder wir vereinbaren eine Besichtigung. Die Besichtigung ist kostenpflichtig, die Höhe nennen wir Ihnen vorab. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Preise nennen wir Ihnen gern auf Anfrage. Wir melden uns spätestens am nächsten Werktag, telefonisch erreichen Sie uns Mo–Fr 8–18 Uhr unter 0241 9570 4337. Mehr dazu: Umzug in Aachen oder direkt Anfrage senden.
Häufige Fragen
Wie früh sollte ich ein Umzugsunternehmen in Aachen buchen?
Sechs bis acht Wochen vor dem Termin. Zum Monatsende, am Monatsanfang und im Sommer sind die Termine knapp, dann lieber früher anfragen.
Wie lange habe ich nach dem Umzug Zeit, mich umzumelden?
Zwei Wochen nach dem Einzug (§ 17 Bundesmeldegesetz). Sie brauchen Ihren Ausweis und die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters.
Brauche ich für die Ummeldung die Wohnungsgeberbestätigung?
Ja. Der Vermieter muss sie ausstellen, und zwar innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug. Der Mietvertrag ersetzt sie nicht.
Wie lange ist die Kündigungsfrist für eine Mietwohnung?
Für Mieter in der Regel drei Monate. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, dann endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats. Maßgeblich ist Ihr Mietvertrag.
Wo beantrage ich ein Halteverbot für den Umzug in Aachen?
Bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Aachen. Der Antrag nennt Ort, Zeitraum und Länge der Zone. Die genaue Frist und die Gebühren erfragen Sie bei der Stadt. Ziehen Sie in eine andere Stadt, beantragen Sie dort für die neue Adresse separat.
Kann ich Umzugskosten von der Steuer absetzen?
Bei privaten Umzügen können 20 Prozent der Arbeitskosten einer Umzugsfirma abgesetzt werden, höchstens 4.000 Euro im Jahr (§ 35a EStG). Voraussetzung sind eine Rechnung und Überweisung. Bei beruflich veranlassten Umzügen sind Werbungskosten möglich. Das klärt Ihre Steuerberatung.