Wartelisten, unklare Angebote und Rechnungen, die höher ausfallen als gedacht: Das sind die häufigsten Probleme bei Handwerkeraufträgen. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie einen geeigneten Betrieb in Aachen finden, worauf ein Angebot achten muss und was nach der Arbeit gilt. Stand: Oktober 2026.
Was gilt als Handwerksleistung?
Der Begriff umfasst viele Tätigkeiten: Malerarbeiten, Bodenbeläge verlegen, Möbel montieren, Kleinreparaturen, Fliesen legen oder Installationen. Manche Gewerke dürfen nur Betriebe ausführen, die in der Handwerksrolle eingetragen sind. Dazu gehören unter anderem Elektro, Sanitär und Heizung sowie Maler. Arbeiten an Gas-, Strom- und Wasseranlagen sind zusätzlich an die Zulassung beim Netzbetreiber geknüpft. Lassen Sie sich diese Eintragungen zeigen.
Einfache Tätigkeiten wie ein Haltegriff, ein Regal oder ein Möbelaufbau dürfen auch Betriebe ohne Eintrag erledigen, solange sie keine zulassungspflichtigen Arbeiten ausführen.
Den richtigen Betrieb finden
Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis sind nach wie vor die verlässlichste Quelle. Fragen Sie auch Nachbarn und Ihre Hausverwaltung.
Direkt lokale Betriebe anfragen. Betriebe mit festem Sitz in Aachen sind bei Mängeln leichter zu erreichen. Die Handwerkskammer Aachen kann auf Nachfrage den Eintrag eines Betriebs bestätigen. Prüfen Sie dort, ob der Betrieb für das konkrete Gewerk eingetragen ist, nicht nur, ob er überhaupt existiert.
Vermittlungsportale liefern schnell Kontakte, aber keine Qualitätsgarantie. Lesen Sie Bewertungen kritisch und bitten Sie um Referenzen aus der Region.
Angebote einholen und vergleichen
Holen Sie mindestens zwei, besser drei schriftliche Kostenvoranschläge ein. Vergleichen Sie nicht nur den Endpreis, sondern prüfen Sie, ob alle Leistungen und Materialien enthalten sind. Ein günstiges Angebot, in dem Entsorgung, Anfahrt oder Material fehlen, wird später teurer.
Ein guter Kostenvoranschlag enthält:
- alle Arbeitsschritte einzeln aufgeführt
- Material mit Herstellerangabe
- Arbeitszeit oder Pauschale getrennt vom Material
- Anfahrt, Entsorgung und Nebenkosten
- voraussichtliche Dauer und Starttermin
- Zahlungsbedingungen
- Angabe, ob die Preise mit oder ohne Mehrwertsteuer gelten
Kostet ein Kostenvoranschlag etwas? Nur wenn Sie die Vergütung vorher ausdrücklich vereinbart haben. Klären Sie das, bevor jemand zur Besichtigung kommt. Das gilt auch, wenn Besichtigung und Aufmaß aufwendig sind. Oft wird der Betrag bei Auftrag angerechnet.
Kostenvoranschlag, Festpreis, Stundenlohn
Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel nicht verbindlich. Die Rechnung kann höher ausfallen. Steigen die Kosten um mehr als etwa 15 bis 20 Prozent, muss der Betrieb Sie unverzüglich informieren, bevor er weiterarbeitet. Wollen Sie eine feste Obergrenze, vereinbaren Sie einen Festpreis. Der darf nicht überschritten werden. Schreiben Sie das Wort „Festpreis“ in den Auftrag. Bei Abrechnung nach Aufwand lassen Sie sich Stundensatz und geschätzten Zeitaufwand nennen.
Halten Sie Umfang, Termin und Vergütung schriftlich fest, bei größeren Aufträgen immer. Das gilt auch für spätere Änderungen und Zusatzarbeiten.
Warnsignale
- Kein schriftliches Angebot oder Auftrag nur mündlich
- Zahlung bar und im Voraus ohne Rechnung. Seriöse Betriebe stellen eine Rechnung und akzeptieren Überweisung.
- Druck zur sofortigen Unterschrift, zum Beispiel „Sonderpreis nur heute“
- Kein Nachweis über die Eintragung bei Elektro, Sanitär und Heizung
- Kein fester Firmensitz und keine Festnetznummer
- Handwerker ohne Anfrage an der Haustür
Notdienste (Schlüssel, Rohrbruch, Heizung): Fragen Sie am Telefon nach dem Preis für Anfahrt, Arbeitszeit und Zuschläge, bevor jemand kommt. Wählen Sie die Nummer selbst heraus, nicht die erste Anzeige in den Suchergebnissen.
Während der Arbeit
Klären Sie, wer Zutritt, Schlüssel und Parkplatz organisiert, und halten Sie die Terminabsprache schriftlich fest. Gerät der Betrieb in Verzug, setzen Sie eine Frist von etwa ein bis zwei Wochen. Eine Vertragsstrafe lässt sich im Auftrag vereinbaren. Bei größeren Aufträgen sind Abschlagszahlungen nach Baufortschritt üblich. Zahlen Sie nicht im Voraus mehr, als der Fortschritt rechtfertigt.
Abnahme und Mängel
Prüfen Sie das Ergebnis bei der Abnahme gründlich, am besten bei Tageslicht und gemeinsam mit dem Betrieb.
- Notieren Sie alle Mängel im Abnahmeprotokoll und behalten Sie sich die Gewährleistung ausdrücklich vor.
- Halten Sie bis zur Beseitigung einen Teil der Rechnung zurück, in der Regel das Doppelte der voraussichtlichen Kosten zur Mängelbeseitigung.
- Melden Sie später entdeckte Mängel schriftlich, mit Fotos und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung.
- Die Nachbesserung ist kostenlos. Schlägt sie fehl, können Sie auf Kosten des Betriebs von einer anderen Firma nachbessern lassen.
Verjährungsfristen ab Abnahme: zwei Jahre bei Reparaturen und beweglichen Sachen, fünf Jahre bei Arbeiten an einem Bauwerk, drei Jahre bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
Verlangen Sie eine prüfbare Schlussrechnung mit Aufstellung der Positionen. Unklare oder unberechtigte Posten rügen Sie schriftlich. Wenn Sie sich nicht einigen, helfen Verbraucherzentrale, Handwerkskammer oder eine Schlichtungsstelle.
Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen
Für Handwerkerleistungen in Ihrer Wohnung können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten (ohne Material), höchstens 1.200 Euro im Jahr, von der Steuer abziehen (§ 35a EStG). Voraussetzungen sind eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten und unbare Zahlung. Barzahlung zählt nicht. Soweit ein Zuschuss der Pflegekasse die Kosten deckt, können Sie diesen Teil nicht ansetzen.
Barrierefreier Umbau: erst Zuschuss, dann Handwerker
Wenn der Umbau eine Pflegesituation erleichtern soll, kann die Pflegekasse einen Zuschuss geben. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden und braucht in der Regel einen Kostenvoranschlag. Beauftragen Sie den Betrieb also erst, nachdem die Zusage vorliegt. Die Einzelheiten erklärt der Artikel Zuschuss der Pflegekasse für den Umbau.
Transivo: ein Ansprechpartner für barrierefreies Wohnen
Transivo ist kein Handwerksbetrieb für alle Gewerke. Was wir selbst montieren, montieren wir selbst, etwa Haltegriffe, Duschsitze oder Möbel. Elektro-, Gas- und Sanitärinstallationen, Fliesen, Treppenlifte und alle Arbeiten, die einem zulassungspflichtigen Handwerk vorbehalten sind, führen feste Kooperationsbetriebe aus Aachen und der StädteRegion aus. Wir koordinieren, prüfen und übergeben. Sie haben einen Ansprechpartner, einen Termin und einen Kostenvoranschlag.
Besichtigung und Kostenvoranschlag sind kostenpflichtig, die Höhe nennen wir Ihnen vorab. Preise nennen wir Ihnen gern auf Anfrage. Verbindlich ist immer das schriftliche Angebot.
Unverbindlich anfragen: Schicken Sie uns gern zwei, drei Fotos, möglichst mit Zollstock im Bild. Wir melden uns spätestens am nächsten Werktag mit einer ersten Einschätzung und einem Terminvorschlag. Telefonisch erreichen Sie uns Mo–Fr 8–18 Uhr unter 0241 9570 4337. Mehr dazu: Barrierefrei wohnen in Aachen oder direkt Anfrage senden.
Quellen: Verbraucherzentrale NRW: Handwerker – Was bei einem Auftrag zu beachten ist.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich, ob ein Handwerksbetrieb eingetragen ist?
Der Betrieb erhält mit dem Eintrag in die Handwerksrolle eine Handwerkskarte. Fragen Sie danach. Die Handwerksrolle ist öffentlich einsehbar, bei Zweifeln bestätigt die Handwerkskammer Aachen den Eintrag auf Nachfrage.
Muss ich einen Kostenvoranschlag bezahlen?
Nur wenn Sie die Vergütung vorher ausdrücklich vereinbart haben. Klären Sie das vor der Besichtigung. Bei Besichtigung und Aufmaß vor Ort ist eine Berechnung üblich, oft wird der Betrag bei Auftrag angerechnet.
Darf die Rechnung höher sein als der Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel nicht verbindlich. Steigen die Kosten um mehr als etwa 15 bis 20 Prozent, muss der Betrieb Sie unverzüglich informieren. Ein vereinbarter Festpreis darf nicht überschritten werden.
Wie lange habe ich Gewährleistung auf Handwerkerarbeiten?
Ab der Abnahme in der Regel zwei Jahre, bei Arbeiten an einem Bauwerk fünf Jahre. Meldet der Betrieb einen Mangel arglistig nicht, gelten drei Jahre ab Kenntnis. Mängel sollten Sie schriftlich, mit Fotos und mit Fristsetzung melden.
Wann zahle ich bar, wann per Überweisung?
Zahlen Sie gegen Rechnung per Überweisung. Nur dann können Sie Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Barzahlung im Voraus ohne Rechnung ist ein Warnsignal.
Gilt ein Widerrufsrecht, wenn der Handwerker zu mir nach Hause kam?
Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, haben Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Es entfällt bei dringenden Reparaturen, die Sie ausdrücklich verlangen, und erlischt nach vollständiger Ausführung. Prüfen Sie Ihren Einzelfall bei der Verbraucherzentrale.